Widerrufsbelehrungen

4. Januar 2024 2024-08-15 19:12

Widerrufsbelehrungen

An dieser Stelle findest Du alle Hinweise zum Widerruf vom Flatrate-/Dienstleistungs-Vertrag. Zudem informieren wir Dich an dieser Stelle auch über alle Rechte in Bezug zu einem frühzeitigen Vertragsrücktritt. Darüber hinauseichende Informationen zum Flatratevertrag und Deinen Rechten findest Du zudem in den AGB's.

1. WIDERRUFSBELEHRUNG

1) colightning – hier namentlich vertreten durch André Normann, im weiteren ‚Produzent‘ genannt, geht davon aus, dass alle die eine Content Flatrate buchen und somit einen Flatrate-/Dienstleistungs-Vertrag mit dem Produzenten abschließen, dieses in ihrer selbstständigen, beruflichen, gewerblichen, stellvertretenden oder unternehmerischen Tätigkeit tun.

2. WIDERRUFSRECHT

1) Sie haben das Recht, binnen 24 Stunden ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Buchungsabschluss, der mit dem Klick auf den entsprechenden Button auf unsere Website verbunden ist.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns eine Email an: ’service(at)colightning.com‘
mit dem Betreff: ‚Widerruf von (Dein Name / KundenNr. oder RechnungsNr.)’
sowie inhaltlich mit dem nachstehenden Text:
‚Ich mach gebaucht von meinem 24 stündigen Widerruf-Recht und bitte um eine entsprechende Bestätigung. Meine Buchungsdaten sind: (hier Einsetzen) Namen/Firma, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse. Ich bestätige zudem, dass ich als Vertretungsberechtigte Person dieses Recht in Anspruch nehme. Mir ist zudem bewusst, dass ich die Gebühren, die colightning durch Erstattung von Zahlungen und Rückbuchungen seitens der Bank und Kreditinstitute entstehen übernehmen muss. Ich willige hiermit ein, dass colightning mir diese Gebühren in Rechnung stellt und mir eine dement­sprechenden Rechnungsbeleg an meine o.g. Email-Adresse zustellt.‘

2) Bitte hab Verständnis, dass darüberhinaus ein späterer Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag einer Content Flatrate nur möglich ist, unter den Angaben von Gründen die unseren Flatrate-Verträgen und/oder unseren AGB’s entsprechen. Ausgenommen von o.g. Regelungen für einen Vertragsrücktritt sind die eingeräumten (kostenpflichtigen) Probezeiträume für Kunden im Abo. Diese können nach dem 1. Monat ohne Angaben von Gründen den laufenden Flatrate-Vertrag beenden, ferner sie einen mit­geteilten Anteil an Content Punkten nicht überschreiten.
(vgl. auch nachstehenden Punkte zum Vertragsrücktritt)

3. VERTRAGSKÜNDIGUNG VOR ENDE DER LAUFZEIT

1) Die Kündigung eines Vertragsverhältnisses vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist den Kunden möglich, wenn der Produzent gegen den Inhalt des Vertrages und seine benannten Pflichten verstößt. Eine Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit bedarf der Schriftform und der Angaben von Gründen. Im Falle einer Kündigung stehen dem Kunden seitens des Produzenten für bereits erhaltene Leistungen keine Entschädigung zu, ebenso kommt der Kunde/die Kundin für mögliche Gebühren bei Rückbuchung von bereits eingezogenen Monatsbeiträgen auf. Da die Gebühren abhängig vom Institut und Zahlungsdienstleister variieren, kann die Höhe der anfallenden Gebühren vom Kunden nur münd­lich beim Produzenten erfragt werde.

4. VERTRAGSRÜCKTRITT

1) Kunden erteilt mit Klick auf dem Kauf/Abschließen-Button dem Produzenten für die Zusammenarbeit den Auftrag. Die Kunden können prinzipiell von diesem Vertrags­abschluss nicht mehr zurücktreten. Kann der Kunde glaubhaft innerhalb von 24 Stunden nachweisen, dass er den Kauf bzw. Vertrags­abschluss versehentlich oder ohne unternehmerische Entscheidungsbefugnis abgeschlossen hat, so gewährt der Produzent einen Rücktritt vom Flatratevertrag. Sollten bereits Zahlungs- und Buchungs­vorgänge eingerichtet worden sein, so kann es sein, dass diese technisch nicht verhindert werden können. In diesen Fällen erfolgt eine 1. Abbuchung. Unabhängig von diesen Buchungsvorgängen berechnet der Produzent dem Kunden eine Verwaltungsgebühr bei Rücktritt von einem Flatratevertrag. Die Gebühr ermittelt sich anhand des Aufwandes und der entstehenden Gebühren der Banken, wie Finanzinstitute. Der Produzent stellt dem Kunde möglichen Gebühren für Rückbuchungen vollständig in Rechnung. Neben diesen berechnet der Produzent abhängig vom Aufwand eine Verwaltungsgebühr. Diese kann zwischen 26 und maximal 96 Euro betragen. Sollte eine Abbuchung vom Konto des Kunden bereits eingeleitet sein, so würden die hier genannten Gebühren, durch den Produzent bereits vor einer Rückbuchung angerechnet werden und dem Kunden wird lediglich die Differenz erstattet. Eine Über­sicht über die Gebühren wird dem Kunden in Form eines Rechnungsbeleg (mit Aufwandsbeleg) via Email und mit einer zeitlichen Verzögerung von maximal 48 Stunden nach Vertragsauflösung zugestellt.

5.1. VERTRAGSRÜCKTRITT IM RAHMEN DES PROBEZEITRAUMS

1) Ferner Kunden eine Content Flatrate im Modell ‚Pro oder Premium‘ abschließen und diese Modelle auf der Website mit einem Probezeitraum angeboten werden, so wird Kunden dieser Flatrate-Modell für den nachstehenden Zeitraum ein Vertragsrücktritt eingeräumt. Dieser Probezeitraum gilt ausschließlich für Kund:Innen die eine Content Flatrate im Abo buchen. Der Probezeitraum beläuft sich, ferner nicht anders schriftlich vermerkt, auf einen Zeitraum von einem Monat. Kunden müssen einen Rücktritt vom Vertrag in einem Zeitraum von 7 Tagen vor Ende des Probezeitraums schriftlich mitteilen. Eine Rücktritt nach den genannten 7 Tagen ist bedingt administrativer Vorgänge und auf Grund von Buchhaltungs­abläufen nicht möglich.

5.2. VETRAGSÜCKTRITT BEI ÜBERSCHREITEN DER ZULÄSSIGEN CONTENT PUNKTE

1) Machen Kunden vom Probezeitraum gebrauch und treten fristgerecht vom Vertrag zurück, so entfällt auf den Probezeitraum lediglich die erste Abo- bzw. Monatsgebühr, ferner Kunden nicht mehr als 27 der Content Punkte im Probezeitraum eingesetzt haben. Haben Kunden einen höheren Anteil an Content Punkte in diesem Zeitraum eingesetzt, so entfällt auf den Folgemonat eine weitere Monatsrate und ein Rücktritt vom Vertrag wird erst zum darauffolgenden Monat wirksam.

2) Fallbeispiel I: Umfasst die abgeschlossene Content Flatrate beispielsweise 80 Content Punkte, so wird ein Vertragsrücktritt mit Ende des Probezeitraums dann gültig, wenn nicht mehr als 25 Content Punkte — zzgl. 2 Content Punkte Kulanz, also 27 Content Punkte — für die Produktion von Inhalten, im zurückliegenden Zeitraum eingesetzt wurden.

3) Fallbeispiel II: Haben Kund:Innen des o.g. Beispiels bereits 30 Content Punkte im Probezeitraum eingesetzt, so bucht der Produzent auch noch für den Folgemonat den Monatsbeitrag vom Konto des Kunden ab. Den Kunden stehen im Gegenzug noch Produktionen im Wert von 23 — zzgl. 2 Content Punkten Kulanz — also 25 Content Punkten zu.

Hinweis: Nicht genutzte oder eingesetzte Content Punkte werden finanziell nicht erstattet. Die Punkte werden dem Kunden jedoch gutgeschrieben und auf eine evtl. spätere Content Flatrate angerechnet. Content Punkte und der Anspruch auf Produktionen als Gegenwert verfallen, wenn diese nicht in entsprechenden Zeitfenster eingelöst werden; vgl. AGB’s Punkt 2.2.

4) Fallbeispiel III: Setzen Kunden o.g. Beispiels mehr als 66 Content Punkte im Rahmen des Probezeitraums ein, so verfällt der Anspruch auf einen Vertragsrücktritt, da die eingesetzten Content Punkte bereits über 65% des Gesamtumfangs der Content Flatrate umfassen und damit der Leistungsumfang des Probezeitraums deutlich überschritten wurde.

4) Dieses heißt: Unabhängig von den 25 Content Punkten im 1. Monat stehen dem Kunden 1/3 der Content Punkte für jeden weiteren anzurechnenden Monat zu. Melden Kunden im Probezeitraum einen Rücktritt vom Flatratevertrag in der o.g. Frist an, so ist der Produzent bemüht einen Vertragsrücktritt zu ermöglichen. Sollte die Anzahl der eingesetzten Content Punkte zu diesem Zeitpunkt im Rahmen liegen, vgl. Fallbeispiel I, so erfolgt der Rücktritt ordnungsgemäß zum Ende des 1. Monat. Wurden mehr als die 27 Content Punkte eingesetzt, so steht dem Kunden/der Kundin ein Rücktritt zum Ende des 2. Monats zu, ferner die Eingesetzten Punkte im Rahmen des Fallbeispiel II liegen.

6. EINSEITIGE VERTRAGSKÜNDIGUNG SEITENS DES PRODUZENTEN

1) Der Produzent ist berechtigt den Vertrag einseitig zu Kündigen, wenn der Kunde vom Produzenten die Produktion von Inhalten fordert die strafbare sind, ordnungswidrige Handlung erfordern oder Produk­tionen die in ihrem Inhalt diverse Gruppen, wie Minderheiten beleidigen, verletzten, kränken oder an­greifen. Eine solcher vom Produzenten bemerkte Fall ist dem Kunden mündlich und vor Beendigung des Vertrages mitzuteilen.

2) Zudem hat der Produzent das Recht den Vertag einseitig aufzulösen, wenn Kunden einer Zahlung von Rechnungen nicht nachkommen oder eine Abbuchung des Rechnungsbetrages vom Konto des Kunden/der Kundin nach zweimalige Buchung mangels Liquidität der Kunden nicht ausgeführt werden konnte.
Der Produzent ist in solchen Fällen verpflichtet, vor der Kündigung des Vertrages den Kunden/die Kundin zu informieren und dem Kunden/der Kundin ein zweiwöchiges Zeitfenster zur Begleichung offener Forderungen einzuräumen. Kommen Kunden dieser Aufforderung nicht oder könne sie dieser nicht nachkommen, so kann das Vertragsverhältnis seitens des Produzenten, ohne vorheriges Mahnverfahren und ohne einräumen einer weiteren Frist gekündigt werden.

7. ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHT

1) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben und nachdem Du mit dem Beginn in eine Projektphasen Deine stillschweigende Zustimmung gegeben hast, dass Du das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung unsererseits verlierst. Ebenso erlischt das Widerrufsrecht nach Ablauf der 24 stündigen Frist. Wir weisen darauf hin, dass Du mit Deiner kostenpflichtigen Buchung in den Vertrag und somit in die entsprechenden Bedingungen, wie das Widerrufsrecht einwilligst oder bereits eingewilligt hast.

Weitere und detaillierte Informationen findest Du unter unseren AGB’s.